Wie viel Geld braucht man für die Pensionierung?
Als Zielgrösse gelten rund 80 Prozent der bisherigen Ausgaben. AHV und Pensionskasse decken zusammen bei mittleren Einkommen etwa 60 Prozent des letzten Lohnes — die Differenz muss aus Säule 3a und freiem Vermögen kommen.
Die wichtigsten Zahlen
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Heutige Jahresausgaben | CHF 78'000 |
| Bedarf im Ruhestand (80 %) | CHF 62'400 |
| AHV (Beispiel Ehepaar) | CHF 42'000 |
| Pensionskassenrente | CHF 24'000 |
| Ergebnis | gedeckt, Reserve CHF 3'600 |
Warum 80 Prozent und nicht 100
Im Ruhestand fallen mehrere Posten weg: Berufsauslagen, Pendlerkosten, Beiträge an AHV und Pensionskasse, meist auch Kinderkosten und in vielen Fällen die Hypothekaramortisation. Dafür steigen andere: Gesundheitskosten, Freizeit und Reisen in den ersten aktiven Jahren, später allenfalls Pflege. Netto bleiben bei den meisten Haushalten rund 80 Prozent des bisherigen Bedarfs — aber die Zahl gehört individuell geprüft, nicht übernommen.
Die Lücke ehrlich berechnen
Nimm den Vorsorgeausweis deiner Pensionskasse und die AHV-Rentenschätzung, addiere beides und stelle es deinem geschätzten Bedarf gegenüber. Die Differenz mal die erwarteten Rentenjahre ergibt den nötigen Kapitalbedarf. Wer bei CHF 1'000 monatlicher Lücke von dreissig Rentenjahren ausgeht, braucht überschlägig CHF 360'000 an zusätzlichem Vermögen — ohne Berücksichtigung von Rendite und Teuerung.
Der Sonderfall Frühpensionierung
Wer vor dem ordentlichen Rentenalter aufhört, trägt drei Lasten gleichzeitig: kein Erwerbseinkommen, noch keine AHV, und eine gekürzte Pensionskassenrente. Dazu kommt die Beitragspflicht als Nichterwerbstätiger bis zum Rentenalter. Pro Jahr Frühpensionierung sind neben dem Überbrückungseinkommen realistisch mehrere zehntausend Franken zusätzlich einzuplanen — diese Rechnung gehört mindestens fünf Jahre im Voraus gemacht.
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- Woher bekomme ich meine voraussichtliche AHV-Rente?
- Die Ausgleichskasse erstellt auf Antrag eine Rentenvorausberechnung. Sie basiert auf den bisherigen Beitragsjahren und einer Annahme über die weitere Erwerbstätigkeit.
- Muss ich die Teuerung einrechnen?
- Ja. AHV-Renten werden periodisch angepasst, Pensionskassenrenten im überobligatorischen Bereich oft nicht. Über zwanzig Rentenjahre kann Teuerung die Kaufkraft der PK-Rente spürbar reduzieren.
- Was, wenn die Lücke zu gross ist?
- Drei Hebel: länger arbeiten, auch in Teilzeit, was AHV und PK gleichzeitig verbessert; Ausgaben im Ruhestand senken, meist über die Wohnsituation; und die verbleibenden Erwerbsjahre für Säule 3a und PK-Einkauf konsequent nutzen.
Grundlagen und Quellen
- BV Art. 113 — Ziel der beruflichen Vorsorge — Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung mit erster und zweiter Säule
- BSV — Rentenvorausberechnung — Antrag bei der zuständigen Ausgleichskasse
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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