Wer hilft bei Schulden in der Schweiz?
Kostenlose und vertrauliche Hilfe bieten die kantonalen Schuldenberatungsstellen, die im Dachverband Schuldenberatung Schweiz organisiert sind, sowie Sozialdienste der Wohngemeinde. Sie beraten zu Budget, Ratenvereinbarungen und Sanierung — ohne Kosten für die betroffene Person.
Die wichtigsten Zahlen
Was die Beratung leistet
Sie erstellt mit dir ein realistisches Budget, ordnet die Gläubiger nach Dringlichkeit, verhandelt Ratenvereinbarungen und prüft, ob eine aussergerichtliche Sanierung möglich ist. Sie kennt zudem die Ansprüche, die häufig ungenutzt bleiben — Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen. In vielen Fällen entsteht der grösste Effekt nicht durch Verhandlung, sondern durch nicht beantragte Leistungen.
Wovor du dich hüten solltest
Kommerzielle Anbieter, die gegen Vorauszahlung eine Entschuldung versprechen, verschärfen die Lage regelmässig: Die Gebühren erhöhen die Schuld, und die Ergebnisse unterscheiden sich nicht von dem, was die kostenlose Beratung erreicht. Ebenso problematisch sind Umschuldungsangebote, die nur die Rate senken und die Laufzeit strecken. Seriöse Hilfe kostet die betroffene Person nichts.
Was du vorbereiten kannst
Eine Liste aller Schulden mit Restbetrag, Gläubiger, Zinssatz und Rate, die letzten drei Lohnabrechnungen, die aktuelle Steuerveranlagung, Mietvertrag und Krankenkassenpolice. Mit diesen Unterlagen ist die erste Sitzung deutlich produktiver. Wer die Liste nicht vollständig hinbekommt, geht trotzdem hin — die Beratung hilft auch beim Zusammentragen.
Unterlagen vorbereiten
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- Ist die Beratung wirklich kostenlos?
- Bei den kantonalen Fachstellen und Sozialdiensten in der Regel ja. Kosten entstehen allenfalls für externe Leistungen wie Registerauszüge.
- Wird mein Arbeitgeber informiert?
- Nicht durch die Beratung — sie ist vertraulich. Bei einer Lohnpfändung erfährt der Arbeitgeber davon, weil er den pfändbaren Teil abliefern muss.
- Ab wann sollte ich hingehen?
- So früh wie möglich, idealerweise bei der ersten Mahnung. Nach Verlustscheinen sind die Möglichkeiten deutlich enger.
Grundlagen und Quellen
- Schuldenberatung Schweiz — Dachverband der kantonalen Fachstellen
- SchKG Art. 93 — Existenzminimum — Berechnungsgrundlage bei Lohnpfändung
Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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