Was kann ich von den Steuern abziehen?
Die grössten Hebel sind die Säule 3a mit bis zu CHF 7'258, Pensionskassen-Einkäufe, Berufsauslagen inklusive Pendlerabzug, Weiterbildungskosten, Kinderbetreuungskosten und Krankheitskosten über dem Selbstbehalt. Kantonale Abzüge kommen dazu und unterscheiden sich erheblich.
Die wichtigsten Zahlen
Die Abzüge mit dem grössten Effekt
An erster Stelle steht die Säule 3a: voll abzugsfähig, jedes Jahr neu, mit sofortiger Wirkung auf den Grenzsteuersatz. Danach folgen Pensionskassen-Einkäufe, die in einzelnen Jahren fünfstellige Abzüge ermöglichen. Diese beiden zusammen erklären bei den meisten Haushalten den grössten Teil des Optimierungspotenzials — alle übrigen Abzüge sind vergleichsweise klein.
Die Abzüge, die am häufigsten vergessen werden
Kinderbetreuungskosten durch Dritte, Weiterbildungs- und Umschulungskosten, Krankheits- und Unfallkosten über der Selbstbehaltsschwelle, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Liegenschaftsunterhalt bei Wohneigentum und Schuldzinsen. Bei Krankheitskosten lohnt es sich, Belege über das Jahr zu sammeln: Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt und Brillen zusammen überschreiten die Schwelle häufiger als angenommen.
Warum der Kanton mitentscheidet
Bund und Kantone kennen teilweise unterschiedliche Abzüge und unterschiedliche Höchstbeträge — insbesondere bei Pendlerkosten, Kinderabzügen und Betreuungskosten. Die kantonale Wegleitung zur Steuererklärung ist deshalb das wichtigste Dokument des Jahres in diesem Bereich; sie ist kostenlos und listet alle zulässigen Abzüge mit den aktuellen Beträgen auf.
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BudgetHub kostenlos testen →Häufige Rückfragen
- Lohnt es sich, Belege das ganze Jahr zu sammeln?
- Ja. Der häufigste Grund für nicht geltend gemachte Abzüge ist der fehlende Beleg im Frühling. Ein Ordner oder ein Ordner-Ersatz auf dem Handy genügt.
- Kann ich Homeoffice abziehen?
- Nur unter engen Voraussetzungen, etwa wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt und ein Raum überwiegend beruflich genutzt wird. Die Praxis ist kantonal unterschiedlich.
- Sind Spenden abzugsfähig?
- Ja, an steuerbefreite gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz, meist ab einem Mindestbetrag und bis zu einem prozentualen Anteil des Nettoeinkommens.
Grundlagen und Quellen
- DBG Art. 26–33a — Abzüge — Berufskosten, allgemeine Abzüge, Sozialabzüge
- Kantonale Wegleitung zur Steuererklärung — Abweichende kantonale Abzüge und Höchstbeträge
Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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