Reicht die AHV zum Leben?
Für die meisten Haushalte reicht die AHV allein nicht: Die Maximalrente beträgt CHF 2'520 pro Monat, während allein Miete und Krankenkasse in vielen Regionen einen Grossteil davon beanspruchen. Reichen Rente und Vermögen nicht, greifen Ergänzungsleistungen.
Die wichtigsten Zahlen
Die Rechnung mit den Fixkosten
Eine Einzelperson mit Maximalrente hat CHF 2'520 pro Monat. Davon gehen in vielen Regionen CHF 1'200 bis 1'600 für Wohnen und CHF 350 bis 500 für die Krankenkasse ab — es bleiben wenige hundert Franken für alles Übrige. Genau deshalb ist die AHV verfassungsrechtlich als Existenzsicherung konzipiert und nicht als vollständige Fortsetzung der Lebenshaltung; dafür braucht es die zweite und dritte Säule.
Wo Ergänzungsleistungen greifen
Reichen Renten und anrechenbares Vermögen nicht für die anerkannten Ausgaben, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Sie sind ein Rechtsanspruch, keine Sozialhilfe, und werden von der kantonalen Durchführungsstelle berechnet. Trotzdem werden sie nicht von allen Berechtigten bezogen — meist, weil der Anspruch nie geprüft wurde. Die Prüfung ist kostenlos und lohnt sich in jedem Zweifelsfall.
Was du vorher tun kannst
Beitragslücken prüfen und schliessen, solange die Fünfjahresfrist läuft; die Säule 3a ausschöpfen; und die Wohnsituation für den Ruhestand früh planen, weil sie der grösste Kostenblock ist. Wer mit fünfzig rechnet, hat noch fünfzehn Jahre Zeit — wer mit vierundsechzig rechnet, hat nur noch die Wahl zwischen Einschränkung und Ergänzungsleistungen.
Ruhestandsbudget prüfen
BudgetHub zeigt dir, welche Fixkosten im Ruhestand bleiben — und ob die Renten sie decken.
BudgetHub kostenlos testen →Häufige Rückfragen
- Sind Ergänzungsleistungen Sozialhilfe?
- Nein, es ist ein gesetzlicher Anspruch aus dem Sozialversicherungsrecht. Sie müssen nicht zurückbezahlt werden, können aber im Todesfall aus dem Nachlass teilweise zurückgefordert werden.
- Zählt mein Vermögen mit?
- Ja, ein Teil des Vermögens über einem Freibetrag wird als Einnahme angerechnet. Auch Vermögensverzicht in früheren Jahren wird berücksichtigt.
- Wie hoch ist die Rente bei Ehepaaren?
- Zwei Einzelrenten werden auf 150 Prozent der Maximalrente plafoniert, also CHF 3'780 pro Monat. Das ist weniger als zwei volle Einzelrenten.
Grundlagen und Quellen
- BV Art. 112 — Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung — Existenzsicherung als Verfassungsziel
- ELG — Ergänzungsleistungen — Anspruchsvoraussetzungen und Berechnung
Redaktionell aufbereitete Information ohne Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Beträge sind Richtwerte für 2026 und können je nach Kanton, Anbieter und persönlicher Situation abweichen. Keine Provisionen, keine bezahlten Platzierungen. Zur Methodik · Fehler melden
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
Mehr erfahren →