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Erbvorbezug-Faustregel

Die Regel in einem Satz

Als Faustregel gilt beim Erbvorbezug (Schenkung zu Lebzeiten): Zuerst die eigene lebenslange Absicherung sicherstellen, dann die Gleichbehandlung der Erben und die Ausgleichspflicht bedenken. Schenkungen an Nachkommen müssen sich die Beschenkten bei der späteren Erbteilung in der Regel anrechnen lassen.

Keine Werbung🇨🇭Schweiz-spezifisch📅Stand 2026🔍Quellenbasiert

📐 Die Faustregel: Erst eigene Absicherung, dann fair schenken

eigene Absicherung sichern
Zuerst
Vorbezug wird angerechnet
Ausgleichspflicht
Erben fair behandeln
Gleichbehandlung
schriftlich regeln
Empfehlung

Rechenbeispiel

PositionWert
Vermögeneigene Absicherung zuerst
Erbvorbezug an Kind Awird angerechnet
Bei ErbteilungAusgleich unter Erben
Empfehlungschriftlich dokumentieren

Warum die Faustregel funktioniert

Viele Eltern möchten ihren Kindern schon zu Lebzeiten finanziell helfen — etwa beim Eigenheimkauf. Der Erbvorbezug ist dafür ein gängiges Mittel, birgt aber Fallstricke, die die Faustregel adressiert. Erstens die eigene Absicherung: Man sollte nie so viel verschenken, dass die eigene lebenslange Versorgung (inklusive möglicher Pflegekosten im Alter) gefährdet ist — das eigene Wohl geht vor. Zweitens die Gleichbehandlung und Ausgleichspflicht: Vorbezüge an Nachkommen müssen sich diese bei der späteren Erbteilung in der Regel anrechnen lassen (Ausgleichung), damit die Erben fair behandelt werden. Wer diese Punkte beachtet, vermeidet späteren Streit unter den Erben und finanzielle Not im eigenen Alter.

Wo die Faustregel bricht

Die rechtlichen Details sind komplex und individuell — die Faustregel ersetzt keine Beratung. Ob und wie ein Vorbezug ausgeglichen werden muss, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab: Man kann einen Vorbezug ausdrücklich von der Ausgleichspflicht befreien (im Rahmen der Pflichtteile) oder ihn als anrechenbaren Vorbezug gestalten. Zudem sind Pflichtteile der Erben zu beachten, die man nicht beliebig übergehen kann. Bei grösseren Vermögen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen (Patchwork, mehrere Ehen) ist fachliche Beratung durch Notar oder Fachperson wichtig, um Fehler und Streit zu vermeiden. Auch steuerliche Aspekte (Schenkungssteuer, kantonal unterschiedlich) und die AHV-/Ergänzungsleistungs-Problematik bei späterer Bedürftigkeit spielen eine Rolle. Wichtig in jedem Fall: Schenkungen und Vorbezüge schriftlich festhalten, damit später klar ist, was gewollt war.

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Häufige Fragen

Was muss ich beim Erbvorbezug beachten?

Zuerst die eigene lebenslange Absicherung sicherstellen (inklusive Pflegekosten), dann die Gleichbehandlung der Erben und die Ausgleichspflicht bedenken. Und alles schriftlich festhalten.

Muss ein Erbvorbezug später ausgeglichen werden?

In der Regel ja — Vorbezüge an Nachkommen müssen sich diese bei der Erbteilung anrechnen lassen (Ausgleichung), ausser der Vorbezug wurde ausdrücklich davon befreit (im Rahmen der Pflichtteile).

Sollte ich mich beim Erbvorbezug beraten lassen?

Bei grösseren Vermögen, Immobilien oder komplexen Familienverhältnissen ja — die rechtlichen und steuerlichen Details sind komplex. Ein Notar oder eine Fachperson hilft, Fehler und späteren Streit zu vermeiden.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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