Konkubinat (Finanzen)
Unverheiratet zusammenleben – mit eigenen finanziellen und rechtlichen Folgen gegenüber der Ehe.
Definition
Im Konkubinat leben Paare unverheiratet zusammen. Finanziell und rechtlich gelten andere Regeln als in der Ehe: keine gegenseitige gesetzliche Erbberechtigung, kein automatischer Vorsorge-Hinterlassenenschutz und steuerlich getrennte Veranlagung. Wer im Konkubinat lebt, sollte Absicherung (Testament, Begünstigung in der Vorsorge, Konkubinatsvertrag) aktiv regeln.
Absicherung aktiv regeln
Das Konkubinat bietet steuerliche Vorteile, lässt aber wichtige Schutzlücken: kein gesetzliches Erbrecht, kein automatischer Hinterlassenenschutz in AHV und PK, hohe Erbschaftssteuern für den Partner. Wer langfristig zusammenlebt, sollte ein Testament errichten, den Partner – soweit reglementarisch möglich – in Pensionskasse und Säule 3a begünstigen und einen Konkubinatsvertrag für gemeinsame Anschaffungen prüfen. So kombiniert man den Steuervorteil mit echter Absicherung.
Beispiel aus der Praxis
Stirbt ein Konkubinatspartner ohne Testament, erbt der andere nichts gesetzlich – das Vermögen geht an die Verwandten. Ein Testament und Begünstigungen in 3a/PK schaffen Abhilfe.
Spartipps
- Testament errichten – ohne erbt der Partner gesetzlich nichts.
- Partner in Pensionskasse und Säule 3a begünstigen, soweit möglich.
- Steuervorteil der getrennten Veranlagung bewusst nutzen.
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Stand: Januar 2026
Verwandte Begriffe
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Erbt mein Konkubinatspartner automatisch?
Nein. Ohne Testament besteht keine gesetzliche Erbberechtigung. Zudem zahlen Konkubinatspartner in vielen Kantonen die höchste Erbschaftssteuer – frühzeitige Planung ist wichtig.
Ist Konkubinat steuerlich günstiger als Ehe?
Oft ja, weil Einkommen getrennt veranlagt werden und so die Progression weniger zuschlägt. Dafür fehlen eherechtliche Schutz- und Vorsorgevorteile – es ist eine Abwägung.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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