Pensionskasse
Berufliche Vorsorge (2. Säule) — obligatorisch für Angestellte über CHF 22'680/Jahr
Definition
Die Pensionskasse (PK, 2. Säule) ergänzt die AHV zur beruflichen Vorsorge. Ab CHF 22'680 Jahreslohn obligatorisch. Arbeitgeber muss mindestens gleich viel einzahlen wie Arbeitnehmer. Umwandlungssatz 2026: 6.8% (BVG-Minimum) — CHF 500'000 Kapital ergibt CHF 34'000/Jahr = CHF 2'833/Monat Rente.
Beispiel aus der Praxis
Arbeitnehmer spart CHF 500/Mt. in PK ein, Arbeitgeber legt CHF 500 drauf. Total CHF 1'000/Mt. = CHF 12'000/Jahr für die Altersvorsorge.
Verwandte Begriffe
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Was passiert mit der Pensionskasse bei einem Jobwechsel?
Das Guthaben wird auf die neue Pensionskasse übertragen (Freizügigkeitsleistung). Kein Job: Freizügigkeitskonto bei Freizügigkeitsstiftung.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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