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Sozialversicherung

IV (Invalidenversicherung)

IV (Invalidenversicherung) — die Invalidenversicherung als zweite Säule der 1. Säule in der Schweiz

Definition

IV (Invalidenversicherung): Dieser Begriff betrifft die Invalidenversicherung als zweite Säule der 1. Säule. In der Schweiz gelten dafür eigene Regeln und Werte (in CHF), die sich teils jährlich oder kantonal unterscheiden. Für die richtige Einordnung sind die aktuellen Beträge und Bedingungen 2026 entscheidend — im Zweifel helfen die zuständige Stelle (Krankenkasse, Steueramt, Ausgleichskasse) oder ein Vergleich.

Beispiel aus der Praxis

In der Praxis bestimmt iv (invalidenversicherung) oft, wie viel dir netto bleibt oder welche Leistung dir zusteht. Da die Beträge in der Schweiz stark von Kanton, Einkommen und Situation abhängen, lohnt sich eine konkrete Berechnung.

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Häufige Fragen zu «IV (Invalidenversicherung)»

Was muss ich zu IV (Invalidenversicherung) in der Schweiz wissen?

Wichtig sind die aktuellen Werte 2026 und die Voraussetzungen. Bei die Invalidenversicherung als zweite Säule der 1. Säule hängt der konkrete Betrag von deiner Situation und teils vom Kanton ab — eine Berechnung oder Beratung schafft Klarheit.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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