Was ist eine Todesfallrisikoversicherung?
Eine Todesfallrisikoversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person eine vereinbarte Summe an die Begünstigten — ohne Sparanteil und deshalb deutlich günstiger als eine gemischte Lebensversicherung. Sinnvoll ist sie vor allem bei Kindern oder einer Hypothek.
Die wichtigsten Zahlen
Wer sie braucht
Haushalte, in denen der Wegfall eines Einkommens die verbleibenden Angehörigen in finanzielle Not brächte: Familien mit Kindern, Alleinverdienerhaushalte und Wohneigentümer mit laufender Hypothek. Bei unverheirateten Paaren ist sie besonders relevant, weil kein gesetzlicher Erb- und Hinterlassenenanspruch besteht und die Leistungen aus AHV und Pensionskasse für Konkubinatspartner eingeschränkt oder ausgeschlossen sein können.
Die Summe bestimmen
Als Ausgangspunkt: laufende Fixkosten des Haushalts mal die Anzahl Jahre, bis die jüngsten Kinder wirtschaftlich selbständig sind, plus allfällige Restschuld der Hypothek, minus die zu erwartenden Hinterlassenenleistungen aus AHV und Pensionskasse. Letztere stehen auf dem Vorsorgeausweis und sind oft substanziell — ohne sie wird die Summe deutlich zu hoch angesetzt.
Warum getrennt von Sparen
Gemischte Lebensversicherungen kombinieren Risikoschutz und Sparen in einem Produkt. Das ist intransparent, teuer und unflexibel: Bei Kündigung fällt der Rückkaufswert oft deutlich unter die einbezahlten Prämien. Die Trennung — günstiger Risikoschutz plus separater Sparplan oder Säule 3a — ist in fast allen Konstellationen die bessere Lösung.
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- Wie lange sollte die Police laufen?
- So lange, wie eine finanzielle Abhängigkeit besteht — üblicherweise bis die Kinder ausgebildet sind oder die Hypothek amortisiert ist. Danach wird sie meist überflüssig.
- Gilt sie auch für Konkubinatspartner?
- Ja, sofern sie ausdrücklich als begünstigte Person eingesetzt sind. Bei Pensionskassen ist die Begünstigung von Konkubinatspartnern nur eingeschränkt und oft nur mit vorheriger Meldung möglich.
- Kann ich sie in die Säule 3a einbinden?
- Ja, als gebundene Vorsorgepolice mit Steuerabzug. Das koppelt allerdings Risikoschutz und Vorsorgesparen wieder — die Trennung bleibt in den meisten Fällen flexibler.
Grundlagen und Quellen
- VVG Art. 76 ff. — Begünstigung — Einsetzung und Änderung begünstigter Personen
- BVG Art. 20a — Begünstigte Personen — Eingeschränkte Begünstigung von Lebenspartnern
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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