Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Die Grundversicherung kann jährlich per 31. Dezember gekündigt werden, wenn die Kündigung bis spätestens Ende November bei der bisherigen Kasse eingetroffen ist. Bei Modellen mit Standardfranchise besteht zusätzlich ein Kündigungsrecht per Ende Juni.
Die wichtigsten Zahlen
Was in der Kündigung stehen muss
Massgebend ist der Eingang bei der bisherigen Kasse, nicht das Datum des Poststempels — eingeschrieben senden oder das Online-Formular der Kasse nutzen und die Bestätigung aufbewahren. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn die neue Kasse den Versicherungsschutz ab dem 1. Januar bestätigt; die alte Kasse darf sonst die Kündigung zurückweisen. Deshalb: zuerst beim neuen Versicherer abschliessen, dann kündigen.
Das Sonderkündigungsrecht
Wer im Standardmodell mit der ordentlichen Franchise versichert ist, kann zusätzlich per Ende Juni mit dreimonatiger Frist kündigen. Bei einer Prämienerhöhung besteht ein Kündigungsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist nach Mitteilung. Ausstehende Prämien verhindern allerdings den Wechsel: Solange offene Forderungen bestehen, darf die bisherige Kasse die Entlassung verweigern.
Die Zusatzversicherung ist der Haken
Zusatzversicherungen nach VVG folgen anderen Regeln: eigene Kündigungsfristen, meist per Ende Jahr mit Frist Ende September, und keine Aufnahmepflicht beim neuen Anbieter. Wer die Grundversicherung wechselt, sollte die Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die neue Aufnahme bestätigt ist — sonst entsteht eine Lücke, die bei veränderter Gesundheit nicht mehr zu schliessen ist.
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- Kann mich eine Kasse in der Grundversicherung ablehnen?
- Nein. In der obligatorischen Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung und ohne Vorbehalte — unabhängig von Alter und Vorerkrankungen.
- Was, wenn ich Prämienausstände habe?
- Dann kann die bisherige Kasse den Wechsel blockieren, bis die offenen Beträge bezahlt sind. Der Anspruch auf Leistungen bleibt bestehen, der Wechsel jedoch nicht.
- Muss ich Grund- und Zusatzversicherung bei derselben Kasse haben?
- Nein, beide können bei verschiedenen Anbietern laufen. Das erhöht die Flexibilität beim jährlichen Prämienvergleich, weil die Grundversicherung ohne Rücksicht auf die Zusatzversicherung gewechselt werden kann.
Grundlagen und Quellen
- KVG Art. 7 — Wechsel des Versicherers — Kündigungsfristen und Bedingungen
- KVG Art. 4 — Wahl des Versicherers — Aufnahmepflicht in der Grundversicherung
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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