Bin ich doppelt versichert?
Doppelversicherungen entstehen typischerweise bei Rechtsschutz, Reise- und Annullierungsschutz, Pannenhilfe und Geräteversicherungen — weil dieselben Risiken über Police, Kreditkarte, Verbandsmitgliedschaft und Zusatzdeckung mehrfach gedeckt sind. Eine Durchsicht spart oft mehrere hundert Franken pro Jahr.
Die wichtigsten Zahlen
Warum doppelt nicht doppelt hilft
Bei Sach- und Vermögensschäden gilt das Bereicherungsverbot: Der Schaden wird einmal ersetzt, auch wenn zwei Policen bestehen. Die Versicherer teilen die Leistung unter sich auf. Wer doppelt versichert ist, zahlt also zweimal Prämie für einmal Leistung. Bei Summenversicherungen wie Todesfall oder Unfallkapital ist das anders — dort können mehrere Leistungen kumuliert werden.
Die Stunde, die sich lohnt
Alle Policen, Kreditkartenbedingungen und Mitgliedschaftsleistungen nebeneinanderlegen und für jedes Risiko notieren, wo es gedeckt ist: Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz, Reise, Annullierung, Pannenhilfe, Geräte, Assistance. Die Überschneidungen sind danach offensichtlich. Diese Übersicht ist zudem im Schadenfall wertvoll, weil sofort klar ist, wer zuständig ist.
Was danach zu tun ist
Bei jeder Überschneidung entscheiden, welche Deckung die bessere ist — Deckungssumme, Selbstbehalt, Geltungsbereich — und die andere zur nächsten Frist kündigen. Wichtig: Kreditkartendeckungen sind oft an Bedingungen geknüpft, etwa dass die Reise mit dieser Karte bezahlt wurde. Wer die Zusatzpolice kündigt, muss diese Bedingung kennen und einhalten.
Deckungsübersicht führen
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- Muss ich Doppelversicherung melden?
- Bei Schadenversicherungen sehen viele Verträge eine Anzeigepflicht vor. Im Schadenfall gehört sie ohnehin offengelegt, weil die Versicherer die Leistung untereinander aufteilen.
- Wo finde ich die Kreditkartendeckungen?
- In den Versicherungsbedingungen zur Karte, die der Herausgeber online bereitstellt. Sie werden bei Kartenwechsel oft stillschweigend geändert — die Prüfung gehört daher wiederholt.
- Sind Summenversicherungen ausgenommen?
- Ja. Bei Todesfall- oder Unfallkapital können mehrere Leistungen nebeneinander ausgerichtet werden, weil kein konkreter Schaden ersetzt, sondern eine vereinbarte Summe gezahlt wird.
Grundlagen und Quellen
- VVG Art. 53 ff. — Doppelversicherung — Anzeigepflicht und Aufteilung unter den Versicherern
- VVG Art. 71 — Summenversicherung — Kumulierbarkeit bei Personenversicherungen
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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