Steuer-Rückstellungs-Regel
Weil in der Schweiz die Steuern (ausser bei Quellensteuer) nicht direkt vom Lohn abgezogen werden, lautet die Faustregel: Lege je nach Kanton und Einkommen rund 15–25 % deines Einkommens monatlich für die Steuerrechnung zurück, idealerweise auf ein separates Konto. So platzt die Steuerrechnung nicht.
📐 Die Regel: ~15–25 % monatlich für Steuern zurücklegen
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Steuerbelastung (Beispiel, ~20 %) | CHF 12'000/Jahr |
| Monatliche Rückstellung | CHF 1'000 |
| Auf separates Steuerkonto | reserviert |
| Bei Steuerrechnung | Geld ist da |
Warum die Regel funktioniert
Ein grundlegender Unterschied zu vielen anderen Ländern: In der Schweiz werden die Steuern für Personen mit Niederlassungsbewilligung oder Schweizer Pass nicht direkt vom Lohn abgezogen (keine Quellensteuer), sondern separat in Rechnung gestellt — meist in Raten oder als Jahresrechnung. Das verführt dazu, das volle Nettoeinkommen als verfügbar zu betrachten und die Steuern zu vergessen, bis die Rechnung kommt. Die Steuer-Rückstellungs-Regel verhindert diesen häufigen und teuren Fehler: Man legt den geschätzten Steuerbetrag monatlich zurück (idealerweise auf ein separates Konto), sodass das Geld da ist, wenn die Rechnung kommt. So wird die Steuer zur planbaren Fixkost statt zum jährlichen Schock, der das Budget sprengt oder gar zu Schulden führt.
Wo die Regel bricht
Die Höhe der Rückstellung variiert stark nach Kanton, Gemeinde, Einkommen und Abzügen — die Bandbreite von 15–25 % ist nur ein grober Rahmen. Am besten orientiert man sich an der letzten Steuerrechnung oder einer Steuerberechnung für die eigene Situation. Bei Quellenbesteuerten (bestimmte Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung) wird die Steuer bereits am Lohn abgezogen — für sie ist die Regel nicht nötig, ausser bei nachträglicher ordentlicher Veranlagung. Bei stark schwankendem Einkommen (Selbstständige) muss man die Rückstellung anpassen und eher grosszügig kalkulieren, weil auch AHV-Beiträge und höhere Steuern nachgefordert werden können. Wichtig ist, bei einer Lohnerhöhung oder einem Umzug in eine steuerlich andere Gemeinde die Rückstellung anzupassen, da sich die Steuerlast ändert. Die Regel ist ein Schweizer Budgetklassiker, der viele finanzielle Notlagen verhindert.
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Warum muss ich für Steuern selbst zurücklegen?
Weil in der Schweiz die Steuern für Personen mit Niederlassung oder Schweizer Pass nicht am Lohn abgezogen werden (keine Quellensteuer), sondern separat in Rechnung gestellt werden. Wer nicht zurücklegt, wird von der Rechnung überrascht.
Wie viel soll ich für Steuern zurücklegen?
Je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen rund 15–25 % monatlich. Am besten orientierst du dich an deiner letzten Steuerrechnung. Bei einem Umzug oder einer Lohnerhöhung die Rückstellung anpassen.
Gilt die Regel auch für Quellenbesteuerte?
Für Quellenbesteuerte (bestimmte Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung) wird die Steuer bereits am Lohn abgezogen — für sie ist die Regel nicht nötig, ausser bei nachträglicher ordentlicher Veranlagung.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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