Mietkautions-Regel
In der Schweiz darf die Mietkaution für Wohnungen gesetzlich höchstens drei Monatsmieten (netto, ohne Nebenkosten) betragen. Sie muss auf ein auf den Namen der Mieterschaft lautendes Mietkautionskonto (Sperrkonto) einbezahlt werden, wo sie verzinst wird und der Vermieterschaft nicht frei zur Verfügung steht.
📐 Die Regel: Kaution max. 3 Netto-Monatsmieten
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Nettomiete (Beispiel) | CHF 1'800/Monat |
| Maximale Kaution (3 Monate) | CHF 5'400 |
| Konto | Mietkautionskonto (Sperrkonto) |
| Bei Auszug | Rückzahlung nach Abnahme |
Warum die Regel funktioniert
Die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten schützt Mieterinnen und Mieter davor, dass unverhältnismässig viel Geld als Kaution gebunden wird. Die Kaution dient der Vermieterschaft als Sicherheit für allfällige Schäden oder ausstehende Zahlungen, darf aber nicht frei verwendet werden: Sie liegt auf einem Sperrkonto, das auf den Namen der Mieterschaft lautet und verzinst wird. Die Vermieterschaft kommt nur mit Zustimmung der Mieterschaft oder einem gerichtlichen Entscheid an das Geld. Das schützt die Kaution auch bei finanziellen Problemen der Vermieterschaft. Bei ordnungsgemässer Wohnungsübergabe wird die Kaution samt Zins zurückerstattet.
Wo die Regel bricht
Die Rückzahlung der Kaution ist in der Praxis oft ein Streitpunkt: Die Vermieterschaft kann sie zunächst zurückbehalten, wenn Ansprüche (Schäden, Nachzahlungen) im Raum stehen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Vermieterschaft eine gewisse Frist (in der Regel ein Jahr), innert derer sie Ansprüche geltend machen muss — danach kann die Mieterschaft die Freigabe verlangen. Um Streit zu vermeiden, ist ein sauberes Übergabeprotokoll wichtig. Als Alternative zur Barkaution gibt es Mietkautionsversicherungen (man zahlt eine jährliche Prämie statt die Kaution zu hinterlegen) — diese binden zwar kein Kapital, kosten aber laufend Geld und sind unterm Strich meist teurer, weil man die Prämie nie zurückbekommt. Für die meisten ist das klassische Mietkautionskonto die günstigere Wahl, sofern man die drei Monatsmieten aufbringen kann.
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Wie hoch darf eine Mietkaution in der Schweiz sein?
Gesetzlich höchstens drei Monatsmieten (netto, ohne Nebenkosten). Sie muss auf ein Mietkautionskonto (Sperrkonto) auf den Namen der Mieterschaft einbezahlt und verzinst werden.
Wem gehört das Geld auf dem Mietkautionskonto?
Der Mieterschaft — das Konto lautet auf ihren Namen und wird verzinst. Die Vermieterschaft kommt nur mit Zustimmung der Mieterschaft oder einem gerichtlichen Entscheid an das Geld.
Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?
Sie bindet kein Kapital, kostet aber eine laufende Prämie, die man nie zurückbekommt. Unterm Strich ist sie meist teurer als das klassische Mietkautionskonto — dieses ist günstiger, wenn man die drei Monatsmieten aufbringen kann.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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