15-Prozent-Vorsorge-Regel
Die 15-Prozent-Regel besagt, dass man etwa 15 % des Bruttoeinkommens für die Altersvorsorge zurücklegen sollte, um den Lebensstandard im Alter zu halten. In der Schweiz zählen dazu die Beiträge an AHV und Pensionskasse — die private Vorsorge (Säule 3a) kommt für die Lücke oft noch obendrauf.
📐 Die Regel: ~15 % des Einkommens für die Vorsorge
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| Bruttoeinkommen (Beispiel) | CHF 90'000/Jahr |
| 15 % Vorsorge-Ziel | CHF 13'500/Jahr |
| Davon AHV + PK (teils AG-Anteil) | grosser Teil |
| Ergänzung Säule 3a | bis Maximum |
Warum die Regel funktioniert
Die 15-Prozent-Regel gibt eine Orientierung, wie viel man insgesamt für den Ruhestand aufwenden sollte, um den Lebensstandard zu halten. Der Gedanke dahinter: Über ein Erwerbsleben angespart und verzinst, ergeben 15 % des Einkommens eine Vorsorge, die zusammen mit den staatlichen Leistungen einen Grossteil des letzten Einkommens ersetzt. In der Schweiz ist die Regel im 3-Säulen-System zu lesen: Die Beiträge an AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) decken einen Teil der 15 % ab (bei der PK zahlt der Arbeitgeber mit), die private Säule 3a ergänzt gezielt die verbleibende Vorsorgelücke.
Wo die Regel bricht
In der Schweiz greift die Regel nicht eins zu eins, weil ein grosser Teil der Vorsorge über AHV und Pensionskasse bereits obligatorisch läuft — man spart also nicht zusätzlich 15 %, sondern prüft, ob AHV, PK und die eigene 3a zusammen die Zielquote erreichen. Die entscheidende Grösse ist die individuelle Vorsorgelücke: AHV und PK ersetzen zusammen oft nur etwa 60 % des letzten Lohns, für 70–80 % (den gewohnten Lebensstandard) muss man die Lücke über die 3. Säule und eigenes Sparen schliessen. Wer spät beginnt, braucht eine höhere Quote, weil weniger Zeit für den Zinseszins bleibt. Ein Blick auf PK-Ausweis und AHV-Kontoauszug zeigt den persönlichen Stand.
Vorsorge im Blick
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Wie viel soll ich für die Altersvorsorge sparen?
Als Faustregel etwa 15 % des Bruttoeinkommens. In der Schweiz zählen dazu die Beiträge an AHV und Pensionskasse — die Säule 3a ergänzt die verbleibende Vorsorgelücke.
Sind AHV und Pensionskasse Teil der 15 %?
Ja, sie decken einen Teil ab (bei der PK zahlt der Arbeitgeber mit). Man spart nicht zusätzlich 15 %, sondern prüft, ob AHV, PK und die eigene 3a zusammen die Zielquote erreichen.
Reichen AHV und Pensionskasse im Alter?
Sie ersetzen zusammen oft nur rund 60 % des letzten Lohns. Für den gewohnten Lebensstandard (70–80 %) muss man die Lücke über die Säule 3a und eigenes Sparen schliessen.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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