13.-Monatslohn-Regel
Die 13.-Monatslohn-Regel: Behandle den 13. Monatslohn nie als Geschenk, sondern als Budgetbaustein — in der Schweiz ist er der natürliche Topf für Steuerrechnung, Jahresrechnungen und Sparziele. Bewährte Aufteilung: 50 % Steuern/Rechnungen, 30 % Sparziel, 20 % geniessen.
📐 Die Regel: 13. = Steuern + Ziele, nicht Konsum
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| 13. Monatslohn (netto) | CHF 5'200 |
| → Steuerkonto/Rechnungen | CHF 2'600 |
| → Säule 3a auffüllen / Sparziel | CHF 1'560 |
| → frei geniessen | CHF 1'040 |
Warum die Regel funktioniert
Die Schweiz zieht Steuern nicht an der Quelle ab — die Rechnung kommt als Jahresbetrag, und genau dafür existiert der 13. wie gemacht: ein jährlicher Sondereingang für jährliche Sonderausgaben. Wer ihn reserviert, entschärft die zwei klassischen Schweizer Budgetkrisen (Steuerrechnung im Frühjahr, Prämien- und Serafe-Häufung im Januar) mit einem einzigen Dauerauftrag. Psychologisch nutzt die Regel den Windfall-Effekt richtig herum: Sondergeld lässt sich viel leichter zu 80 % verplanen als das Monatsbudget um CHF 400 zu kürzen — der Spareffekt fühlt sich gratis an.
Wo die Regel bricht
Nicht alle haben einen 13.: Stundenlöhner, viele Gastro-Angestellte und Selbständige müssen denselben Effekt über eine monatliche Steuer- und Jahreskostenrückstellung erzeugen (Jahresrechnungs-Regel) — für sie ist diese Regel schlicht Monat für Monat zu bauen. Und wer bereits Steuern monatlich per Ratenzahlung ans Steueramt überweist (in vielen Kantonen möglich und oft sogar leicht verzinst belohnt), braucht die 50 % nicht doppelt — dann wandert der 13. stärker in 3a-Restauffüllung und Sparziele. Die Aufteilung ist Vorlage, nicht Gesetz: Entscheidend ist nur, dass der 13. einen Plan hat, bevor er eintrifft.
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Ist der 13. Monatslohn gesetzlich vorgeschrieben?
Nein — er beruht auf Arbeitsvertrag oder GAV, ist aber in den meisten Branchen Standard. Pro rata gibt es ihn bei unterjährigem Ein-/Austritt; der Lohnausweis zeigt ihn als Teil des Jahreslohns (auch für die Steuern relevant).
13. in die Säule 3a — lohnt das?
Sehr oft ja: Wer den 3a-Maximalbetrag unterjährig nicht schafft, füllt ihn im November/Dezember mit dem 13. auf — der Steuerabzug wirkt genau auf das Jahr, in dem der 13. das Einkommen erhöht.
Wie viel soll ich fürs Steuerkonto zurücklegen?
Grob den Steuerbetrag des Vorjahrs geteilt durch 13 pro Lohnzahlung — oder eben die Hälfte des 13. plus kleinere Monatsraten. Der kantonale Steuerrechner liefert in fünf Minuten deine echte Zielzahl.
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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