Quellensteuer
Direkt vom Lohn abgezogene Steuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung (C)
Definition
Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeliefert. Betroffen: Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C. Höhe: je nach Kanton, Familienstand und Einkommen — typisch 10–25% des Bruttolohns.
Beispiel aus der Praxis
Ledigem Ausländer ohne C-Bewilligung, Bruttolohn CHF 6'000: Quellensteuer ca. 12% = CHF 720/Monat direkt abgezogen.
Verwandte Begriffe
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Wann kann ich eine Neuveranlagung beantragen?
Ab CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen: obligatorische nachträgliche Veranlagung. Darunter freiwillig beantragbar — sinnvoll bei grossen abzugsfähigen Kosten (Weiterbildung, 3a, Schuldzinsen).
Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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