BW
Steuern

Quellensteuer

Direkt vom Lohn abgezogene Steuer für Personen ohne Niederlassungsbewilligung (C)

Definition

Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde abgeliefert. Betroffen: Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C. Höhe: je nach Kanton, Familienstand und Einkommen — typisch 10–25% des Bruttolohns.

Beispiel aus der Praxis

Ledigem Ausländer ohne C-Bewilligung, Bruttolohn CHF 6'000: Quellensteuer ca. 12% = CHF 720/Monat direkt abgezogen.

Verwandte Begriffe

SteuernC-BewilligungLohnabzügeSteuerausgleich

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Häufige Fragen zu «Quellensteuer»

Wann kann ich eine Neuveranlagung beantragen?

Ab CHF 120'000 Bruttojahreseinkommen: obligatorische nachträgliche Veranlagung. Darunter freiwillig beantragbar — sinnvoll bei grossen abzugsfähigen Kosten (Weiterbildung, 3a, Schuldzinsen).

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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