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Banking

Einlagensicherung

Schutz von Bankguthaben bis CHF 100'000 pro Kunde und Bank bei einer Bankeninsolvenz.

Definition

Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben bei einer Insolvenz der Bank bis zu CHF 100'000 pro Kunde und Bank. In der Schweiz organisiert die Selbstregulierung der Banken diesen Schutz. Wer mehr als CHF 100'000 liquide hält, kann das Risiko durch Verteilung auf mehrere Banken streuen. Wertschriften (Aktien, ETF, Fonds) sind separat als Sondervermögen geschützt.

Grosse Guthaben streuen

Wer mehr als CHF 100'000 liquide hält, sollte den Schutz im Blick haben: Eine Verteilung auf mehrere Banken erhöht den abgesicherten Gesamtbetrag. Beachte, dass die Grenze pro Bank gilt, nicht pro Konto. Längerfristig stellt sich aber auch die Frage, ob so viel Liquidität sinnvoll ist – über dem Notgroschen hinaus arbeitet Geld in breit gestreuten Anlagen meist besser, die zudem als Sondervermögen geschützt sind.

Beispiel aus der Praxis

Bei CHF 150'000 auf einem Konto sind im Insolvenzfall CHF 100'000 privilegiert geschützt. Wer den Betrag auf zwei Banken verteilt, erhöht den abgesicherten Anteil.

Spartipps

  • Liquide Beträge über CHF 100'000 auf mehrere Banken verteilen.
  • Nicht mehr Liquidität halten als nötig – Überschüsse breit anlegen.
  • Wertschriften als geschütztes Sondervermögen bewusst nutzen.

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Stand: Januar 2026

Verwandte Begriffe

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Häufige Fragen zu «Einlagensicherung»

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Bis CHF 100'000 pro Kunde und Bank sind Einlagen privilegiert geschützt. Bei mehreren Konten bei derselben Bank gilt die Grenze gesamthaft, nicht pro Konto.

Sind Wertschriften auch geschützt?

Wertschriften wie Aktien, ETF und Fonds gehören dir als Sondervermögen und fallen nicht in die Konkursmasse der Bank – sie sind unabhängig von der CHF-100'000-Grenze geschützt.

LM

Leutrim Miftaraj

Gründer · Innopulse Consulting GmbH

Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.

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