Was zahlt die Grundversicherung nicht?
Nicht gedeckt sind insbesondere Zahnbehandlungen ohne Krankheitsursache, Brillen und Kontaktlinsen für Erwachsene, halbprivate und private Spitalabteilungen, kosmetische Eingriffe sowie viele komplementärmedizinische Methoden ausserhalb des anerkannten Katalogs.
Die wichtigsten Zahlen
Die grösste Lücke: Zähne
Zahnbehandlungen sind in der Schweiz grundsätzlich Privatsache — die Grundversicherung zahlt nur bei schwerer, nicht vermeidbarer Erkrankung des Kausystems oder wenn die Behandlung durch eine andere Krankheit bedingt ist. Eine Zahnspange, eine Krone oder ein Implantat trägst du selbst. Bei Kindern kommen über die Jahre schnell mehrere tausend Franken zusammen, weshalb hier eine eigene Rückstellung nötig ist.
Was im Spital nicht enthalten ist
Die Grundversicherung deckt die allgemeine Abteilung in einem Spital der Wohnkantonsliste. Halbprivat und privat, freie Arztwahl und Einzelzimmer sind Zusatzleistungen. Bei einer Behandlung ausserhalb des Wohnkantons ohne medizinische Notwendigkeit kann eine Differenz zu deinen Lasten entstehen — bei geplanten Eingriffen lohnt sich die vorherige Abklärung mit der Kasse.
Die Rückstellung, die daraus folgt
Rechne mit CHF 80 bis 150 pro Monat und Haushalt für Zahnarzt, Brillen, Selbstbehalt, nicht kassenpflichtige Medikamente und Therapien. Diese Kosten kommen unregelmässig, aber zuverlässig. Ohne Rückstellung führen sie zu genau den Budgetkrisen, die dann fälschlich dem Alltagskonsum zugeschrieben werden.
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- Zahlt die Grundversicherung Psychotherapie?
- Ja, seit der Umstellung auf das Anordnungsmodell wird psychologische Psychotherapie auf ärztliche Anordnung über die Grundversicherung abgerechnet — mit Franchise und Selbstbehalt.
- Sind Impfungen gedeckt?
- Die im Impfplan empfohlenen Impfungen werden übernommen. Reiseimpfungen dagegen in der Regel nicht — das ist ein häufig unterschätzter Posten vor Fernreisen.
- Was gilt bei Brillen für Kinder?
- Für Kinder besteht ein begrenzter jährlicher Beitrag an Sehhilfen. Für Erwachsene gibt es ihn nur bei bestimmten Erkrankungen.
Grundlagen und Quellen
- KVG Art. 31 — Zahnärztliche Behandlungen — Abschliessende Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- KLV — Krankenpflege-Leistungsverordnung — Katalog der übernommenen Leistungen
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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