Was kostet mich ein Jobwechsel?
Ein Jobwechsel kostet selten direkt Geld, verändert aber mehrere Positionen gleichzeitig: Pensionskassenplan und Umwandlungssatz, allfälliger Verfall von Bonus- oder Beteiligungsansprüchen, Ferienguthaben, Pendlerkosten und der kürzere Kündigungsschutz in der Probezeit.
Die wichtigsten Zahlen
Die Pensionskasse ist der grösste Unterschied
Zwei Arbeitgeber mit identischem Bruttolohn können sehr unterschiedliche Vorsorgeleistungen bieten: Sparbeiträge, Koordinationsabzug, überobligatorische Deckung, Umwandlungssatz und Risikoleistungen unterscheiden sich erheblich. Der Vorsorgeausweis der neuen Kasse gehört deshalb vor die Unterschrift, nicht danach — er ist Teil der Gesamtvergütung, auch wenn er nie so verhandelt wird.
Was beim Austritt verfallen kann
Boni werden häufig nur ausgerichtet, wenn das Arbeitsverhältnis am Auszahlungsstichtag ungekündigt besteht. Aktien- oder Optionsprogramme haben Sperrfristen, die bei Austritt verfallen können. Wer im Herbst kündigt, verliert unter Umständen den Bonus für ein bereits geleistetes Jahr — dieser Betrag gehört in die Verhandlung mit dem neuen Arbeitgeber.
Die Übergangsphase
Zwischen zwei Anstellungen können Lücken bei Pensionskasse und Krankentaggeld entstehen; der Risikoschutz der alten Kasse läuft nur einen Monat nach. Ferienguthaben wird in der Regel ausbezahlt oder bezogen. Und in der Probezeit gelten kurze Kündigungsfristen — wer eine sichere Stelle für eine unsichere aufgibt, sollte die Reserve entsprechend bemessen.
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- Kann ich Freizügigkeitsguthaben behalten?
- Nur wenn keine neue Anstellung folgt. Bei nahtlosem Wechsel muss das Guthaben an die neue Pensionskasse übertragen werden.
- Lohnt sich ein Wechsel nur wegen des Lohnes?
- Der Bruttolohn ist nur ein Teil. Pensionskassenplan, Ferienanspruch, Weiterbildungsbudget, Pendlerzeit und Spesenregelung können mehrere hundert Franken pro Monat ausmachen.
- Was gilt für den 13. Monatslohn bei unterjährigem Austritt?
- Er wird in der Regel anteilig pro rata ausbezahlt. Massgebend ist der Arbeitsvertrag beziehungsweise der Gesamtarbeitsvertrag.
Grundlagen und Quellen
- OR Art. 335b — Kündigung während der Probezeit — Verkürzte Kündigungsfristen
- FZG — Freizügigkeitsgesetz — Übertragung der Austrittsleistung bei Stellenwechsel
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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