Was ist der 13. Monatslohn und wie plane ich ihn?
Der 13. Monatslohn ist kein Bonus, sondern ein vertraglich vereinbarter Lohnbestandteil, der auf dreizehn statt zwölf Zahlungen verteilt wird. Er ist voll steuer- und beitragspflichtig — sinnvoll ist eine Aufteilung auf Steuerrückstellung, Jahreskosten und Sparziel.
Die wichtigsten Zahlen
Rechenbeispiel
| Position | Wert |
|---|---|
| 13. Monatslohn brutto | CHF 7'000 |
| Sozialabgaben | −CHF 950 |
| Steueranteil zurückstellen | −CHF 1'600 |
| Jahresrückstellungen auffüllen | −CHF 2'000 |
| Frei verfügbar | rund CHF 2'450 |
Warum er kein Geschenk ist
Der 13. ist Teil des Jahreslohnes, nur anders verteilt. Wer ihn als Extra betrachtet, hat faktisch elf Monate zu grosszügig budgetiert und finanziert die Lücke im Dezember. Richtig ist die umgekehrte Sicht: Der Jahreslohn geteilt durch zwölf ist das monatlich Verfügbare, und der 13. ist die Reserve für genau die Kosten, die nicht monatlich anfallen.
Der Anspruch besteht nicht automatisch
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen 13. Monatslohn — er muss im Arbeitsvertrag, im Gesamtarbeitsvertrag oder aufgrund betrieblicher Übung vereinbart sein. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird er in der Regel anteilig ausgerichtet. Anders als eine echte Gratifikation ist er nicht ins Ermessen des Arbeitgebers gestellt.
Die sinnvolle Aufteilung
Zuerst der Steueranteil, weil der 13. das Jahreseinkommen erhöht und dem Grenzsteuersatz unterliegt. Danach die Rückstellung für Jahreskosten wie Versicherungsprämien, Zahnarzt und Ferien. Was danach bleibt, ist frei — und darf es auch sein. Diese Reihenfolge verhindert, dass der Dezemberbetrag im Januar bereits fehlt.
Den 13. richtig verteilen
BudgetHub verteilt den 13. automatisch auf Steuern, Rückstellungen und frei verfügbar — bevor er ausgegeben ist.
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- Wann wird er ausbezahlt?
- Üblich ist November oder Dezember, teils auch aufgeteilt auf Juni und Dezember. Massgebend ist die vertragliche Regelung.
- Ist er bei Krankheit oder Mutterschaft geschuldet?
- In der Regel ja, soweit ein Lohnanspruch besteht. Bei längeren unbezahlten Abwesenheiten kann er anteilig gekürzt werden.
- Was ist der Unterschied zur Gratifikation?
- Eine Gratifikation ist grundsätzlich freiwillig und kann an Bedingungen geknüpft werden. Der 13. Monatslohn ist ein fester Lohnbestandteil mit Rechtsanspruch.
Grundlagen und Quellen
- OR Art. 322d — Gratifikation — Abgrenzung zwischen Lohnbestandteil und freiwilliger Gratifikation
- AHVV — Massgebender Lohn — Beitragspflicht auf dem 13. Monatslohn
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Leutrim Miftaraj
Gründer · Innopulse Consulting GmbH
Unternehmer und Finanzbildungs-Enthusiast. Gründer von BudgetHub und dem Budgetwissen-Netzwerk. Ziel: Schweizer Finanzwissen verständlich machen — für alle.
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